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Vertrauensperson bei PVA-Begutachtung – 10. Juni 2026

11. Juni 2026


Vertrauensperson bei Begutachtungen: Ein wichtiger Schritt – aber noch keine echte Reform

Wer begutachtet wird, darf nicht allein gelassen werden.

Der Nationalrat hat am 10. Juni 2026 einstimmig beschlossen, dass Menschen künftig einen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen haben. Ab 1. September 2026 soll diese Regelung gelten – bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt PVA, beim Sozialministeriumservice und in bestimmten Verfahren des Sozialentschädigungsrechts.

Das betrifft unter anderem Pflegegeld, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, berufliche Rehabilitation, Grad der Behinderung, Behindertenpass und Parkausweis nach § 29b StVO.

Das ist richtig. Das ist wichtig. Und es war längst überfällig.

Denn medizinische Begutachtungen sind keine harmlosen Verwaltungstermine. Sie entscheiden oft darüber, ob Menschen Unterstützung bekommen. Ob sie mobil bleiben. Ob sie finanziell abgesichert sind. Ob ihre Behinderung anerkannt wird. Ob sie ernst genommen werden.

Genau deshalb darf ein Begutachtungstermin kein Machtmoment sein.

Viele Betroffene berichten seit Jahren von Verfahren, die sie als belastend, intransparent und entwürdigend erleben. Menschen fühlen sich nicht gehört. Erkrankungen werden nicht individuell genug betrachtet. Unsichtbare Behinderungen, psychische Erkrankungen oder komplexe Krankheitsbilder wie ME/CFS passen oft nicht in starre Begutachtungsschablonen.

Eine Vertrauensperson kann hier Sicherheit geben. Sie kann unterstützen, stabilisieren und helfen, dass Menschen in einer ohnehin schwierigen Situation nicht allein sind.

Aber sagen wir es klar: Eine Vertrauensperson löst nicht das Grundproblem.

Sie ist ein wichtiger Schutz. Aber sie ersetzt keine faire Begutachtungskultur.

Wir brauchen daher mehr als diesen ersten Schritt. Wir brauchen klare Qualitätsstandards für Gutachten, verpflichtende Kommunikationsschulungen für Gutachter, ein funktionierendes Beschwerdemanagement und transparente Verfahren, die nachvollziehbar sind.

Und wir brauchen langfristig eine zentrale, verlässliche Begutachtungsstelle. Denn Menschen dürfen nicht davon abhängig sein, bei welcher Stelle, welchem Gutachter oder welchem Verfahren sie landen.

Für NEOS ist klar: Der Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson ist ein Fortschritt. Aber das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht.

Wer Menschen prüft, muss ihnen auch zuhören.

Wer über Pflegegeld, Behindertenpass, Pension oder Mobilität entscheidet, trägt Verantwortung.

Und wer einen modernen Sozialstaat will, muss dafür sorgen, dass Verfahren nicht abschrecken, sondern fair, menschlich und verständlich sind.

Eine Vertrauensperson ist kein Extra.

Sie ist ein Stück Würde.
Ein Stück Sicherheit.
Ein Stück Fairness.

Jetzt muss der nächste Schritt folgen: echte Qualitätssicherung, transparente Begutachtungen und ein System, das Menschen nicht verwaltet, sondern ernst nimmt.

Kategorie: News, Reden im ParlamentSchlagwort: Gesundheitsversorgung, Inklusion, Menschen mit Behinderungen, Nationalrat, Parlamentsbeschluss, Rede

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