Mit der heute beschlossenen Schulrechtsnovelle hat Bildungsminister Christoph Wiederkehr das von der Regierung angestrebte Kopftuchverbot an Schulen gesetzlich verankert. Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ wird es Schülerinnen nun bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“.
Das Verbot gilt sowohl für öffentliche als auch für private Schulen. Neben dem Kopftuchverbot wurde auch die Einführung einer Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler beschlossen. Verpflichtende Perspektivengespräche sollen künftig zusätzlich dazu beitragen, Schulabbrüche frühzeitig zu verhindern.
Darüber hinaus sollen klare Standards und Abläufe entwickelt werden, um den Umgang mit herausfordernden Situationen an Schulen zu verbessern und die Schule als gewaltfreien Raum zu etablieren.
S2F1: Gertraud Auinger-Oberzaucher – Exklusiv INKLUSIV