Bereits vor dem Sommer beschloss der Nationalrat, die Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose deutlich einzuschränken. Nur bestimmte Gruppen – etwa ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus – dürfen ab Jänner 2026 weiterhin geringfügig zu AMS-Leistungen dazuverdienen. Inzwischen wurde auch fixiert, dass Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice längere Schulungen absolvieren, von dieser Ausnahmeregelung umfasst sind. Dadurch können beispielsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Pflegeausbildung, die ein Pflegestipendium beziehen, weiterhin Praxiserfahrungen sammeln. Diese Gesetzesänderung wurde einstimmig beschlossen!
Pensionsnachkauf und Pflegegeld für Holocaust-Überlebende – 11. Dezember 2025