Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 ein Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 € auf 0,13 € pro Handelspackung vorsieht und im Gesundheitsausschuss einstimmig angenommen wurde. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten. Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll.
Rede zum Tabak und Nichtraucherschutzgesetz – 10. Juli 2025